ARAG: Neue Gerichtsurteile schaffen Klarheit

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick. Symbolfoto: pixabay

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten im Fall eines beschädigten Porsches einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung verneint, weil der Geschädigte über einen Ford Mondeo als Zweitfahrzeug verfügte. Der Einsatz des Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten sei zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle nur einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar (Az.: 11 U 7/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt

Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Portal verpflichtet sei, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen (Az.: VI ZR 1244/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH

Ein Por­tal zur Bu­chung von Flug­rei­sen er­hebt laut ARAG Experten eine un­zu­läs­si­ge zu­sätz­li­che Ge­bühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gän­gi­gen Kre­dit­kar­ten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche „Servicepauschale“ anfällt. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der Bundesgerichtshof die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben (Az.: I ZR 205/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH ARAG Experten, ARAG-Versicherung, ARAG, ARAG Rechtschutzversicherung, Arag SE,

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