Nordrhein-Westfalen ermöglicht Drogenanalysen in Konsumräumen

Nordrhein-Westfalen ermöglicht Drogenanalysen in Konsumräumen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Verordnung beschlossen, die Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen im Rahmen von Modellvorhaben ermöglicht. Das Kabinett brachte die sogenannte Drug-Checking-Verordnung bereits am Dienstag auf den Weg, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Schwerstabhängige Konsumenten von Heroin oder Crack können damit ihre mitgebrachten Drogen auf ungewöhnliche Inhaltsstoffe oder Konzentrationen untersuchen lassen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass besonders verunreinigte Betäubungsmittel tödlich sein können. 'Schwerst drogenabhängige Menschen sind eine besonders vulnerable Gruppe mit besonderen Unterstützungsbedarfen', so der Minister.
Die Substanzanalyse solle die Gefahren durch Drogen unbekannter Zusammensetzung verringern und sei ein weiterer Baustein zur Reduzierung von Drogentodesfällen. Die Verordnung nutzt bundesrechtliche Vorgaben für Modellvorhaben und ist auf zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2035 befristet. Betreiber von Drogenkonsumräumen können die Analysen anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Mit jeder Substanzanalyse ist eine Beratung und Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote verbunden. Nach Anhörung des Landtags-Ausschusses kann die Verordnung in Kraft treten.

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