Linksfraktion Berlin: Gutachten bestätigt – Hochschulverträge sind rechtlich bindend und nicht kündbar

Foto/Text dts
11. Juli 2025 - 13:30 Uhr
Von Daniel Suess
Die Fraktion Die Linke hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen-Parlamentarischen Dienstes (WPD) vorgestellt, das die Gültigkeit der Hochschulverträge in Berlin bestätigt. Laut dem Gutachten kann der Berliner Senat die Hochschulen nicht einseitig zur Abänderung der Verträge zwingen, was faktisch Kürzungen bedeuten würde. Nach dem Abschluss der Hochschulverträge im Frühjahr sind keine Umstände eingetreten, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden.
Der Fraktionsvorsitzende Tobias Schulze erklärte, dass die Hochschulverträge bis 2028 gelten und die Hochschulen im Falle von nicht bereitgestellten Mitteln klagen könnten.
Der Senat könnte sogar schadensersatzpflichtig sein. Er forderte den Senat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die finanziellen Mittel für die Hochschulen bereitzustellen. Schulze kritisierte die Kürzung von acht Prozent der Mittel vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres 2025 als unverantwortlich. Er warnte, dass dies zu zahlungsunfähigen Hochschulen führen könnte. Zudem bezeichnete er die geplante Expertenkommission bis 2027 als unzureichend und forderte einen offenen Dialog über die Zukunft der Wissenschaft in Berlin.
Der Senat könnte sogar schadensersatzpflichtig sein. Er forderte den Senat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die finanziellen Mittel für die Hochschulen bereitzustellen. Schulze kritisierte die Kürzung von acht Prozent der Mittel vier Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres 2025 als unverantwortlich. Er warnte, dass dies zu zahlungsunfähigen Hochschulen führen könnte. Zudem bezeichnete er die geplante Expertenkommission bis 2027 als unzureichend und forderte einen offenen Dialog über die Zukunft der Wissenschaft in Berlin.