Brandenburg fordert Reform des Rettungsdienstes

Brandenburg fordert Reform des Rettungsdienstes
Die Landesregierung von Brandenburg spricht sich für eine umfassende Reform der medizinischen Notfallversorgung aus. Dies teilte das Ministerium für Gesundheit und Soziales am Mittwoch mit. Ein zentraler Punkt der Initiative ist die Erstattung von Rettungsdiensteinsätzen, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht, sondern ambulant versorgt werden, auch bekannt als Fehlfahrten. Das Brandenburger Kabinett hat einen Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen, der die zügige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesgesetzes fordert.
Gesundheitsministerin Britta Müller betont, dass eine Reform dringend notwendig sei, um Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen erstattungsfähig zu machen. Der Antrag wird noch im September in den Bundesrat eingebracht und setzt einen Landtagsbeschluss vom 16. Juli um. Die Initiative zielt darauf ab, eine bundesgesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V zu schaffen, die sicherstellt, dass auch Einsätze ohne Krankenhaustransport finanziert werden können. Darüber hinaus fordert Brandenburg eine einheitliche Regelung für Fehlfahrten sowie die Anerkennung und Finanzierung von Notfalltransporten in ambulante Versorgungsstrukturen und telemedizinischen Leistungen. Dies soll eine bedarfsgerechte Steuerung der Patienten im Rettungsdienst ermöglichen.

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