Verkehrssenatorin will Sicherheit auf Berlins Schulwegen erhöhen

Verkehrssenatorin will Sicherheit auf Berlins Schulwegen erhöhen
Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) will die Sicherheit auf Berlins Schulwegen für Kinder und Jugendliche erhöhen. "Wir erarbeiten zurzeit mit der Bildungsverwaltung ein schulisches Mobilitätsmanagement, um die Schulwegsicherheit ganz erheblich zu erhöhen", sagte sie dem Tagesspiegel. "Zusammen mit Schulen und Bezirksämtern sollen Schulwegpläne erstellt werden", sagte Bonde. Parallel dazu wolle die Senatsverkehrsverwaltung ein digitales Tool etablieren, in dem Eltern den Schulweg ihrer Kinder eintragen können und sichere Routen angezeigt bekommen. Sie verteidigte die Rückkehr von Tempo 30 auf Tempo 50 an 23 Straßenabschnitten in Berlin.
Es sei nicht richtig, dass dadurch Schulkinder zusätzlich gefährdet würden. "Meine Verwaltung hat an keinem der 23 Straßenabschnitte einen hochfrequentierten Schulweg festgestellt, an dem gleichzeitig eine potenzielle Gefährdung vorliegt", sagte Bonde. Hätte die Verwaltung dies festgestellt, "wäre es dort unter gar keinen Umständen zur Aufhebung von Tempo 30 gekommen". Bonde zeigte sich außerdem offen dafür, autofreie Straßen vor Schulen - nach französischem Vorbild - zu etablieren. "Wenn in Studien nachgewiesen wird, dass autofreie Schulstraßen tatsächlich die Risiken verringern, bin ich offen dafür", sagte sie. Sie fürchte aber, dass man das Problem damit nur vom Schultor an die nächste Ecke verlagere. "Oft resultiert die Gefahr ja aus dem Autoverkehr der Eltern", sagte die Verkehrssenatorin. Mit Blick auf die Einrichtung von verkehrsberuhigten Kiezen sagte sie, "Poller sollten das letzte Mittel und die Ausnahme sein". Bonde äußerte sich auch zur Sicherheit beim Fahrradfahren für Kinder ab zehn Jahren, die laut Regelung auf der Fahrbahn radeln müssen, wenn keine Radwege vorhanden sind. "Als Mutter würde ich dem Zehnjährigen empfehlen, den Radweg zu benutzen, wo es einen gibt, und ansonsten durch Nebenstraßen zu fahren", sagte die CDU-Politikerin. Außerdem solle das Kind einen Helm tragen, gut sichtbar sein, möglichst die Radfahrprüfung absolvieren und "einfach ganz, ganz vorsichtig" sein. Die Altersgrenze von zehn Jahren für das Verbot, auf dem Gehweg zu radeln, sei in der Tat "sehr niedrig". Aber das sei Bundesrecht.

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