Dürfen Radfahrer trotz Radweg auf der Straße fahren?

Archivbild von To, Fisk/ARAG

Viele Verkehrsregeln sind bekannt, werden im Alltag jedoch häufig missverstanden oder falsch angewendet. Dabei entstehen immer wieder Missverständnisse, die von kleineren Verstößen bis zu Bußgeldern reichen können. Die ARAG Experten erklären typische Rechtsirrtümer im Verkehr und zeigen, was tatsächlich erlaubt ist und worauf es ankommt.

Dürfen Radfahrer trotz Radweg auf der Straße fahren? Viele Autofahrer ärgern sich über Radfahrer auf der Fahrbahn. Vor allem Rennradfahrer bevorzugen häufig die Fahrbahn gegenüber vorhandenen Radwegen. Um Radler zu überholen, muss innerorts ein Mindestüberholabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden, außerorts sind es sogar zwei Meter Seitenabstand. Dabei stellt sich die Frage, ob vorhandene Radwege zwingend genutzt werden müssen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Benutzungspflicht nur für entsprechend ausgeschilderte Radwege besteht. Dafür gibt es allerdings gleich drei Schilder: Ein blaues Schild mit dem Fahrradsymbol, ein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm links und dem Fußgängerpiktogramm rechts oder ein blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm oben und dem Fahrradpiktogramm unten. Sind die Piktogramme nebeneinander angeordnet, sind Rad- und Gehweg getrennt und müssen auch getrennt genutzt werden. Stehen die Piktogramme übereinander, gibt es nur einen Weg, den Fußgänger und Radler über die gesamte Breite und mit entsprechender Rücksichtnahme nutzen dürfen.

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