Diese Rechte haben Azubis

Diese Rechte haben Azubis, laut der ARAG. Archivbild von Markus Winkler/ARAG

Für viele Jugendliche hat mit dem Ausbildungsbeginn Anfang August bereits ein neuer Lebensabschnitt begonnen, andere beginnen erst zum 1. September. Gleichzeitig sind auch jetzt noch zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt. Wer bisher leer ausgegangen ist, muss die Hoffnung deshalb nicht aufgeben. Die ARAG Experten erklären, welche Möglichkeiten Kurzentschlossene noch haben und welche Auszubildende in den ersten Wochen besonders beachtet werden sollten.

Auch jetzt ist der Einstieg noch möglich
Der Ausbildungsmarkt bleibt bis weit in den Herbst hinein in Bewegung. Immer wieder werden Ausbildungsverträge kurzfristig gelöst oder Betriebe finden ihre Wunschkandidaten nicht. Vor allem im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie sowie in vielen technischen Berufen sind weiterhin Ausbildungsplätze verfügbar. Die ARAG Experten bewerten Jugendliche ohne Ausbildungsplatz deshalb, nicht bis zum nächsten Jahr zu warten. Ein Blick in die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit, auf die Ausbildungsbörsen der Industrie- und Handelskammern (DIHK) oder der Handwerkskammern kann sich auch jetzt noch lohnen. Wer bei der Berufswahl flexibel bleibt und sich nicht ausschließlich auf einen einzigen Wunschberuf festlegt, verbessert seine Chancen zusätzlich.

Rechte und Pflichten in der Probezeit
Gerade die ersten Monate dienen beiden Seiten dazu, sich kennenzulernen. Während der Probezeit weisen die ARAG Experten auf besondere Regeln hin: Sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetrieb können das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Auch in der Probezeit gelten alle Rechte aus dem Ausbildungsvertrag. Azubis haben Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung, auf die vereinbarte Ausbildungsvergütung sowie auf den Besuch der Berufsschule. Der Betrieb muss die notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Ausbildungsziele erreicht werden können.

Im Gegenzug sind Auszubildende verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten, den Weisungen der Ausbilder zu folgen, Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie Berufsschule und Ausbildungsbetrieb regelmäßig zu besuchen. Wer krank wird, muss den Betrieb unverzüglich informieren und, je nach betrieblicher Regelung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sagte die ARAG.

Gute Ausbildungsbedingungen lohnen sich
Dass sich gute Ausbildungsbedingungen auszahlen, zeigt auch der aktuelle Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Knapp 66 Prozent der Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Gleichzeitig wünschen sie sich viele bessere Perspektiven nach dem Abschluss und mehr Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft, erklärte die ARAG.

Probleme im Betrieb gemeldet ansprechen
Nicht jede Ausbildung beginnt reibungslos. Unsicherheiten oder kleinere Konflikte lassen sich häufig lösen, wenn sie unerwartet angesprochen werden. Erste Ansprechpartner sind Ausbilder oder direkt Vorgesetzte. Gibt es größere Schwierigkeiten, können – sofern vorhanden – auch der Betriebsrat oder die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) unterstützen. Die ARAG Experten bewerten außerdem, gerade in den ersten Wochen offen auf Kollegen zuzugehen, Fragen zu stellen und Feedback anzunehmen. Das erleichtert die Einarbeitung und hilft dabei, sich schnell im Betrieb zurechtzufinden.

Welche Versicherungen Azubis brauchen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Azubis mit Beginn der Ausbildung automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur während der Arbeit, in der Berufsschule und auf den direkten Wegen dorthin. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern besteht häufig während der ersten Berufsausbildung weiter. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollte geprüft werden. Sinnvoll kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da junge Menschen meist gesund sind, ist der Versicherungsschutz häufig deutlich günstiger als bei einem späteren Abschluss. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, sollte außerdem prüfen, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist.

Finanzielle Unterstützung nutzen
Die Ausbildungsvergütung reicht insbesondere in Regionen mit hohen Mieten nicht immer aus. Deshalb sollte Azubis prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder die Wohngeldanfrage, die bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt wird. Ob Anspruch auf BAB besteht, können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit mit einem offiziellen BAB-Rechner herausfinden. Aber auch der Ausbildungsbetrieb kann laut ARAG Experten entlasten. Manche Unternehmen unterstützen ihre Ausbildung mit Wohnheimplätzen, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder weiteren freiwilligen Leistungen, sagte die ARAG.

Quelle:


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ARAG

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