Kopfschmerzen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung leidet mehrmals im Jahr darunter; bei Kindern und Jugendlichen berichtet sogar rund jeder Vierte von wöchentlichen Beschwerden. Die Ursachen reichen von harmlosen Auslösern bis hin zu ernsthaften Erkrankungen. Anlässlich des Weltkopfschmerztages am 5. September erklären die ARAG Experten, warum eine genaue Diagnose wichtig ist, wann eine Krankschreibung sinnvoll sein kann und welche Maßnahmen Beschwerden vorbeugen können.
Die richtige Diagnose ist entscheidend
Kopfschmerz ist nicht gleich Kopfschmerz. Tatsächlich unterscheiden Mediziner rund 200 verschiedene Kopfschmerzarten , darunter Spannungskopfschmerzen, Migräne oder Cluster-Kopfschmerzen. Entsprechend unterschiedlich sind Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten. Zunächst muss geklärt werden, ob der Kopfschmerz selbst die Erkrankung ist oder als Folge einer anderen Krankheit auftritt, etwa einer Grippe, von Bluthochdruck oder Problemen der Halswirbelsäule. Für Ärzte sind deshalb möglichst genaue Informationen wichtig. Die ARAG Experten empfehlen Betroffenen, ein Kopfschmerztagebuch zu führen. Angaben zu Häufigkeit, Dauer und Intensität der Beschwerden sowie möglichen Auslösern, Begleitsymptomen wie Übelkeit, Sehstörungen oder Ohrgeräuschen, aber auch zu Stress, Schlaf, Medikamenten, Ernährung sowie Alkohol- oder Drogenkonsum erleichtern die Diagnose erheblich.
Wann Kopfschmerzen eine Krankschreibung rechtfertigen
Besonders belastend ist für viele Betroffene die Migräne. Rund 40 Prozent der Deutschen geben an, mehrmals im Jahr unter Migräneattacken zu leiden, knapp ein Viertel sogar mehrmals im Monat. Typisch sind anfallsartige, starke Schmerzen, die häufig von Lichtempfindlichkeit, Sehstörungen oder Übelkeit begleitet werden. Während einer Attacke sind Alltag und Beruf für viele kaum zu bewältigen.
Dass auch Kopfschmerzen eine Arbeitsunfähigkeit begründen können, zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Dort sprach das Gericht einem Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung zu, nachdem eine behandelnde Ärztin nachvollziehbar darlegen konnte, dass dieser aufgrund von Spannungskopfschmerzen infolge eines Konflikts am Arbeitsplatz arbeitsunfähig war. Zwar gelten Kopfschmerzen als schwer objektiv nachweisbar, dennoch war das Gericht nach Würdigung der ärztlichen Aussage und der Gesamtumstände von der Erkrankung überzeugt (Az.: 3 SLa 138/25).
Doch auch andere Kopfschmerzformen können so stark sein, dass Arbeiten nicht möglich ist. Wer sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, seine Arbeitsleistung zu erbringen, sollte zu Hause bleiben und sich erholen. Denn Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre vereinbarte Leistung zu erbringen, erinnern die ARAG Experten. Voraussetzung ist allerdings, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Spätestens ab dem vierten Krankheitstag muss grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Viele Arbeitgeber verlangen diese jedoch bereits ab dem ersten Tag. Die Krankmeldung wird heute in der Regel elektronisch als eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) übermittelt und vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.
Wenn der Arbeitsplatz Kopfschmerzen verursacht
Stress zählt zu den häufigsten Auslösern oder Verstärkern von Kopfschmerzen. Neben privaten Belastungen können auch Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle spielen. Zeitdruck, hohe Arbeitsbelastung oder ein schlechtes Betriebsklima belasten viele Beschäftigte. Hinzu kommen körperliche Faktoren wie Lärm, grelles Licht oder starke Gerüche. Besonders häufig führen jedoch Bildschirmarbeitsplätze zu Beschwerden. Sind Schreibtisch, Stuhl oder Monitor nicht ergonomisch eingestellt, entstehen Fehlhaltungen, die Nackenverspannungen und Kopfschmerzen begünstigen können. Auch dauerhaft zusammengekniffene Augen, etwa bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder einer ungeeigneten Bildschirmposition, können die Nackenmuskulatur zusätzlich belasten.
Im Betrieb und zu Hause vorbeugen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass gesundheitliche Belastungen möglichst vermieden werden. Grundlage dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dazu gehört auch, regelmäßig eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei werden mögliche Risiken am Arbeitsplatz ermittelt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Dies umfasst ausdrücklich auch psychische Belastungen wie anhaltenden Stress.
Aber auch Betroffene selbst können viel tun, um Kopfschmerzen vorzubeugen. Ausreichend Schlaf, regelmäßige Bewegung, Entspannungsübungen sowie ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz im Homeoffice können Beschwerden häufig reduzieren. Wer jedoch regelmäßig oder besonders starke Kopfschmerzen hat, sollte die Ursachen ärztlich abklären lassen. Nur eine gesicherte Diagnose ermöglicht eine gezielte Behandlung und hilft dabei, Auslöser möglichst zu vermeiden.
ARAG: So kann man Kopfschmerzen richtig einordnen
03. September 2026 - 11:20 Uhr
Von Gast - Unternehmensnachrichten