Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einzubringen, der verurteilten Drogenabhängigen weiterhin Anspruch auf Bürgergeld sichern soll. Dies teilte das Justizministerium am Montag mit. Voraussetzung ist, dass sich die Betroffenen während der Strafvollstreckung freiwillig in Therapie begeben.
Mit der Initiative will das Land sicherstellen, dass der Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung während der Therapie gesichert sind.
Ein entsprechender Gesetzentwurf war bereits im Februar 2024 vom Bundesrat beschlossen worden, konnte aber wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr beraten werden und soll jetzt erneut eingebracht werden.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2021, wonach verurteilte Personen während einer Therapie nach Paragraph 35 Betäubungsmittelgesetz keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben. Justizminister Benjamin Limbach betonte, das Prinzip 'Therapie statt Strafe' biete suchtkranken Menschen eine echte Chance auf einen Neuanfang.
Nordrhein-Westfalen fordert bundesweit Therapie statt Strafe für Drogenabhängige

Foto/Text dts
22. September 2025 - 14:25 Uhr
Von Peter Heidenreich