Die Maßnahmen zur Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen haben sich als erfolgreich erwiesen. Dies teilte das Ministerium der Justiz am Dienstag mit. Die Dauer der Asylverfahren konnte von durchschnittlich 16,4 Monaten im zweiten Quartal 2024 auf 12,2 Monate im zweiten Quartal 2025 reduziert werden.
In den Asylkammern, die ausschließlich neue Asylverfahren bearbeiten, sind die Verfahrenslaufzeiten so stark verkürzt worden, dass das gerichtliche Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden kann.
Auch in anderen Kammern zeigt sich eine deutliche Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten, selbst wenn Altverfahren einbezogen werden.
Die Landesregierung hat zum 1. August 2024 die Asylzuständigkeitsverordnung in Kraft gesetzt, die eine Neuordnung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten in Asylverfahren vorsieht. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die personelle Verstärkung der Verwaltungsgerichte und die Einrichtung neuer Asylkammern, um die Bearbeitung von Asylverfahren weiter zu optimieren.
Erfolgreiche Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen

Foto/Text dts
30. September 2025 - 19:10 Uhr
Von Peter Heidenreich