Ein Luftsportverein ist mit einem Eilantrag gegen die Genehmigung eines Höhenwindrades im Süden Brandenburgs gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Verein hatte argumentiert, das Windrad beeinträchtige seinen Flugbetrieb und gefährde den Luftverkehr.
Der Verein hatte bis Oktober 2024 von einem stillgelegten Sonderlandeplatz aus operiert, der von einer Flugplatzbetriebsgesellschaft betrieben wurde.
Diese hatte den Mietvertrag gekündigt und die Schließung des Platzes beschlossen. Das Höhenwindrad mit einer Gesamthöhe von 363 Metern befindet sich etwa 1.900 Meter vom ehemaligen Landeplatz entfernt und wurde im Dezember 2024 genehmigt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Verein die Antragsbefugnis fehle. Die Beeinträchtigung des Flugbetriebs sei nicht auf das Windrad zurückzuführen, sondern auf die bereits erfolgte Schließung des Flugplatzes. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Luftsportverein scheitert mit Eilantrag gegen Höhenwindrad in Brandenburg

Foto/Text dts
28. Mai 2025 - 09:58 Uhr
Von Sandra Will