Frankfurter Gericht urteilt zu Reiserecht bei Unwettern und Stornierungen

Frankfurter Gericht urteilt zu Reiserecht bei Unwettern und Stornierungen
Das Landgericht Frankfurt hat in mehreren Fällen zum Reiserecht entschieden. Dies geht aus am Montag veröffentlichten Rechtssprechungen hervor. In einem Fall durfte ein Urlauber seine gebuchte Reise nach Norditalien nach schweren Unwettern stornieren, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Überschwemmungen und Schäden eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise erwarten ließen, teilte das Gericht mit. In einem weiteren Fall erhielt ein Radfahrer Schadensersatz, nachdem er bei einer geführten E-Bike-Tour in Österreich schwer gestürzt war.
Die Richter sahen eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Tourguides, die eine ungeeignete Route gewählt hatten. Der Kläger bekam neben den Behandlungskosten auch Schmerzensgeld und Entschädigung für nutzlose Urlaubszeit zugesprochen. Ebenfalls erfolgreich waren fünf Passagiere, denen ein Flug nach Doha verweigert worden war, obwohl sie nur knapp nach Schließung des Gates eingetroffen waren. Das Gericht urteilte, die Airline hätte sie noch mitnehmen müssen, da das Flugzeug noch nicht startbereit war. Zudem sprach das Gericht einer Familie Entschädigung zu, deren Flug nach Fuerteventura zweimal ausgefallen war.