Hamburgisches Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Grote ab

Hamburgisches Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Grote ab
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Klage der AfD gegen Innensenator Andy Grote (SPD) und den Senat zurückgewiesen. Die Anträge des Landesverbandes, der AfD-Fraktion und sieben teils ehemaliger Abgeordneter seien zum Teil unzulässig, im Übrigen unbegründet, teilte das Gericht am Freitag mit. Grund für das Organstreitverfahren war ein Redebeitrag des Senators in der Bürgerschaftssitzung vom 8. November 2023. Grote hatte dabei geäußert, die AfD radikalisiere sich immer weiter und die "Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust" gehöre zur "Grunderzählung der AfD".
Die Antragsteller sahen darin eine Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Rechte. Das Gericht entschied, die Äußerungen des Senators verletzten weder das Recht auf Chancengleichheit der Partei noch das freie Mandat der Abgeordneten. Die Aussagen seien im Kontext der gesamten Rede sachlich begründet und hätten keinen Erklärungswert, der als Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot zu werten sei.

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