Der Bundesrat hat eine Initiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität beschlossen. Damit soll Artikel 3 um einen besseren Diskriminierungsschutz für LSBTIQ-Personen erweitert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet, wo eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.
Die SPD-Fraktion Hamburg begrüßt den Beschluss ausdrücklich.
Bereits 2020 hatte die Fraktion gemeinsam mit den Grünen und der Linken ein Ersuchen an den Hamburger Senat gerichtet, sich auf Bundesebene für die Gesetzesänderung einzusetzen. Die Initiative war damals im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbart worden.
Indira Chuda, Sprecherin für LSBTIQ der SPD-Fraktion, teilte mit: "Der heutige Beschluss ist ein klares Signal: Schutz vor Diskriminierung muss alle Menschen in Deutschland einschließen." Die Grundgesetzänderung könne die Verfassung stärken und besonders jene Menschen schützen, die von Hass und Ausgrenzung betroffen seien.
Bundesrat beschließt Initiative für Grundgesetzänderung zum Schutz sexueller Identität

Foto/Text dts
26. September 2025 - 22:45 Uhr
Von Peter Heidenreich