Gericht: Kein weiterer Schallschutz für Neubau in Berlin

Gericht: Kein weiterer Schallschutz für Neubau in Berlin
Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage privater Grundstückseigentümer auf eine Aufstockung der Kostenübernahme durch den Flughafen BER für passiven Schallschutz abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kläger haben in den Jahren 2018 und 2019 ein Einfamilienhaus errichtet und erst nach der Fertigstellung bei der Flughafengesellschaft einen Antrag auf Schallschutz gestellt. Die Flughafengesellschaft hat einen Erstattungsanspruch in Höhe von rund 27.000 Euro brutto für passiven Schallschutz für einen Teil der Wohnräume ermittelt.
Die Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen beliefen sich auf etwa 56.000 Euro, wobei nur die Mehrkosten erstattet werden, die entstanden wären, wenn das Schutzniveau des Planfeststellungsbeschlusses bereits bei der ursprünglichen Planung berücksichtigt worden wäre. Das Gericht stellte fest, dass für die übrigen Wohn- und Schlafräume kein Anspruch auf passiven Schallschutz anerkannt wird, da die Vorgaben des Bebauungsplans nicht ausreichend eingehalten wurden. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen, die das Bundesverwaltungsgericht prüfen wird.

Weitere News des Tages

Anzeigen