Frankfurter Gericht spricht bei Auffahrunfall beiden Fahrern halbe Schuld zu

Frankfurter Gericht spricht bei Auffahrunfall beiden Fahrern halbe Schuld zu
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Verkehrsfall eine hälftige Haftung der Unfallbeteiligten entschieden. Der Vorfall ereignete sich 2021 auf der Autobahn 45, als ein Fahrer während eines Spurwechsels abrupt abbremste und es zur Kollision mit dem Hintermann kam. Das Gericht sah den typischen Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden als entkräftet an. Grund sei das unvermittelte Abbrechen des Spurwechsels durch den Vorausfahrenden, der zudem nicht geblinkt habe.
Der Schaden am Fahrzeug der Klägerin belief sich auf knapp 60.000 Euro. Die Richter betonten, dass auch die unklare Verkehrslage durch eine Baustelle und das starke Verkehrsaufkommen zur Hälftung beigetragen hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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