Am Hamburger Flughafen haben Zollbedienstete eine 43-jährige Frau aus Dubai kontrolliert und dabei eine Rolex-Armbanduhr im Wert von rund 15.000 Euro sowie sechs Goldschmuckstücke im Gesamtwert von ebenfalls rund 15.000 Euro entdeckt. Wie das Hauptzollamt am Montag mitteilte, trug die Reisende die hochpreisigen Gegenstände bei der Einreise. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6.000 Euro entrichtete die Frau noch vor Ort.
Die Frau gab während der Zollkontrolle an, sie habe die Waren von Geldgeschenken ihrer Eltern zu ihrem Geburtstag während eines viermonatigen Aufenthalts in Dubai gekauft. „Die Freigrenze für Waren, die nicht beim Zoll angemeldet werden müssen, beträgt 430 Euro“, sgate Maurice Douce, Vertreter des Hauptzollamtes Itzehoe.
Bei einem höheren Warenwert seien Reisende verpflichtet, dies beim Zoll anzumelden und die Einfuhrabgaben zu entrichten.
Neben der Zahlung der Abgaben erwartet die Frau nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die weiteren Ermittlungen führt das Hauptzollamt Itzehoe. Steuerhinterziehung ist eine Straftat gemäß Paragraph 370 Absatz 1 der Abgabenordnung und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Zoll verhindert Schmuggel von Rolex-Uhr und Goldschmuck
Hauptzollamt Itzehoe, Text: über dts Nachrichtenagentur
27. Juli 2026 - 14:15 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland