Im Prozess um einen Doppelmord in Schackendorf hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte war wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich der Angeklagte und seine langjährigen Partnerin im Juni 2024 getrennt.
Er konnte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren und war tief gekränkt, als er von ihrem neuen Freund erfuhr. Am frühen Morgen des 16. November 2024 wartete er vor dem Haus seiner früheren Lebensgefährtin und stach mehrfach mit einem Messer auf sie und ihren Freund ein. Die Frau starb unmittelbar nach der Einlieferung ins Krankenhaus, der Mann erlag im Frühjahr 2025 seinen Verletzungen.
Das Landgericht bewertete die Tötung beider Opfer als aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord. Bei der Tötung des neuen Freundes sah es zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten ergab keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil, womit das Urteil rechtskräftig ist (Beschluss vom 25. August 2026 - 5 StR 281/26).
Urteil wegen Doppelmord in Schackendorf rechtskräftig
über dts Nachrichtenagentur
02. September 2026 - 11:35 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland