Urteil im Fall des tödlichen Messerangriffs am Bahnhof Billstedt rechtskräftig

Urteil im Fall des tödlichen Messerangriffs am Bahnhof Billstedt rechtskräftig
Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren 621 Ks 2/25 ein Urteil gegen den Angeklagten M. gefällt. Er wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurden. Der tödliche Vorfall ereignete sich am 19. August 2024, als M. gemeinsam mit weiteren Mittätern am U-Bahnhof Billstedt den Geschädigten Q. mit fünf Messerstichen attackierte.
Q. erlitt dabei schwerste Verletzungen, die zu seinem Tod führten. Zudem wurde ein weiterer Geschädigter, A., mit Pfefferspray besprüht und geschlagen, was zu Augenreizungen und Schmerzen führte. Das Urteil wurde am 14. Mai 2025 verkündet und ist nun rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde am 17. November 2025 bekannt gegeben.

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