Union offen für höhere Mindeststrafen bei Brandstiftung

Union offen für höhere Mindeststrafen bei Brandstiftung - (Foto: Hinweis auf Waldbrandgefahr (Archiv))
Die Union hat sich offen für den SPD-Vorstoß gezeigt, die Strafen für Brandstiftung zu erhöhen. "Die Union ist offen für eine Prüfung, ob die erhöhte Mindeststrafe von zwei Jahren auch unabhängig von der Gefährdung von Menschen generell für die Verursachung großflächiger Waldbrände gelten sollte", sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Bisher gilt bei vorsätzlicher Brandstiftung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bei Gefährdung oder Gesundheitsschädigung von Menschen von zwei Jahren. Krings wies darauf hin, dass bei fahrlässiger Brandstiftung die möglichen Strafen schon heute identisch seien mit der Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung. Krings forderte zudem, der Staat müsse sich dafür einsetzen, dass geschädigte Zivilpersonen vom Waldbrandverursacher entschädigt würden.
"Der Staat sollte den Geschädigten helfen, die Schäden von den Verantwortlichen einzutreiben. Auch das dürfte faktisch als sehr spürbare Strafe wirken", sagte er.

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