Bei den Regelungen für Unter-13-Jährige beziehungsweise für die Altersklasse der 13- bis 15-Jährigen seien allerdings noch viele Fragen offen, unter anderem in Bezug auf die Umsetzung und konsequente Durchsetzung sowie auf Zuständigkeiten. "Fest steht für uns: Solange es keine EU-weite Regelung gibt, müssen wir als nationaler Gesetzgeber tätig werden", sagte Weisgerber. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde sich auch weiterhin für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen einsetzen.
Die familienpolitische Sprecherin der Union, Anne König, sagte der "Welt", mit dem geplanten "EU Kids Act" setze die Europäische Kommission ein Zeichen. Der Kinder- und Jugendschutz müsse bei digitalen Diensten endlich Vorrang vor den Geschäftsinteressen der Plattformen haben. Auf europäischer Ebene könne gegenüber den global agierenden Plattformbetreibern die notwendige Durchschlagskraft und Standardisierung entwickelt werden, um wirksame Schutzstandards für Kinder und Jugendliche nicht nur einzufordern, sondern auch durchzusetzen.
Gleichzeitig brauche es ausreichend nationale Handlungsmöglichkeiten, um die Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten zu effektiven Maßnahmen zu ermächtigen, um den Kinder- und Jugendschutz auch praktisch durchzusetzen. "Weder hat Brüssel eine Kompetenz in Sachen Jugendschutz, noch sollte die Kommission neben Handelsdeals auch über den Schutz unserer Jüngsten entscheiden", sagte König.
Der Vorschlag der Kommission sei ein erster Schritt, der aber viele Fragen, etwa bei kindgerechten Apps oder dem Vollzug, offen lasse. Für Deutschland dürfe dies alles kein Anlass sein, bis zum Erlass neuen EU-Rechts weiter abzuwarten. Frankreich zeige, dass entschlossenes nationales Handeln möglich bleibe. Diesem Vorstoß sollten wir folgen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auch auf nationaler Ebene kurzfristig vorantreiben.