"Es stärkt die Verbraucherrechte, wenn Flugreisende ihre Entschädigungsansprüche wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge künftig schneller außergerichtlich durchsetzen können", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Die Regelungen für die Schlichtungsstellen sind teilweise noch zu kompliziert, was Entscheidungen verzögert." Nur wenn Verbraucher schnell und einfach zu ihrem Recht kommen könnten, würden die Schlichtungsverfahren für Reise- und Luftverkehrsfälle weiteren Zulauf haben.
Hubig bringt an diesem Freitag einen Verordnungsentwurf für ein flexibleres Schlichtungsverfahren beim Bundesamt für Justiz auf den Weg. Sie sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Wir wollen, dass mehr Streitigkeiten im Luftverkehr durch Schlichtung gelöst werden - und schaffen dafür die richtigen Anreize. Deshalb machen wir die Verfahren flexibler und sorgen zugleich dafür, dass es sich für Fluggesellschaften nicht lohnt, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen."
Rufen Fluggäste die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) an, muss diese bisher in jedem Fall einen Schlichtungsvorschlag ausarbeiten - auch dann, wenn eine Fluggesellschaft auf das Verfahren gar nicht reagiert. Die Neuregelung sieht vor, dass die Schlichtungsstelle nach eigenem Ermessen auf einen Vorschlag verzichten kann. Die gewonnene Zeit soll den Verfahren zugutekommen, in denen eine Einigung realistisch ist.
Rebehn hofft, dass die neue Schlichtungsverordnung zur Entlastung der Amtsgerichte beiträgt, die in diesem Jahr "voraussichtlich erneut mehr als 100.000 Entschädigungsklagen von Passagieren gegen Airlines bewältigen müssten".