In der Folge könnten "einfache politische Mehrheiten" nach Belieben verändern, wer deutscher Staatsbürger werden kann. Papier weiter gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Das beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden. So gut das Grundgesetz auch ist: In der Staatsbürgerschaftsfrage schweigt es leider." Papier selbst findet, die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen, nicht, wie zuletzt, eher am Anfang.
Politischen Forderungen, sogenannte "Turbo-Einbürgerungen" rückwirkend zu revidieren, erteilte der Verfassungsrechtler jedoch eine klare Absage: "Man kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend revidieren - auch wenn man sie für falsch hält." Ein Verwaltungsakt könne grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden, da kein Deutscher staatenlos werden dürfe.