Oberlandesgericht München verurteilt 48-Jährigen wegen IS-Mitgliedschaft

Oberlandesgericht München verurteilt 48-Jährigen wegen IS-Mitgliedschaft - (Foto: Gefängnis (Archiv))
München - Wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 48-jähriger irakischer Staatsangehöriger am Dienstag vom Oberlandesgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Das teilte das Oberlandesgericht München mit.

Der 6. Strafsenat des Gerichts hat den zuletzt in Augsburg wohnhaften Ali H. nach fünftägiger Hauptverhandlung schuldig gesprochen. Der Senat hat den Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft München nach der Beweisaufnahme als vollumfänglich bestätigt angesehen. Der Islamische Staat ist nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München als terroristische Vereinigung im Ausland einzuordnen.

Der Senat verwies darauf, dass der IS einen bewaffneten Kampf gegen Regierungen in Irak und Syrien geführt, Massaker an Jesiden und Schiiten verübt und tödliche Anschläge auch in Europa begangen habe. Nach Feststellungen des Gerichts hat sich Ali H. dem IS angeschlossen und war von Mai 2016 bis Oktober 2017 für die bewaffneten Streitkräfte des IS in einer Werkstatt tätig.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat er für seine Tätigkeit Sold erhalten. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten und angegeben, kein Mitglied des IS gewesen zu sein.

Seine Überzeugung von der Täterschaft stützte der Senat insbesondere auf sogenannte IS-Listen, die dem Bundeskriminalamt vom FBI überlassen worden sind. Die vor allem zur Gehaltsauszahlung genutzten Listen seien nach Auffassung des Senats authentisch und stammten aus dem früheren Herrschaftsgebiet des IS. Die vier Namensbestandteile des Angeklagten seien in den Listen in genau dieser Reihenfolge verzeichnet; auch ein Stammesname und die Gestaltung des Kampfnamens sprächen für die Zuordnung.

Kleinere Unstimmigkeiten hätten keine durchgreifenden Zweifel begründet. Bei der Strafzumessung wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten, dass er Angaben zu seiner Identität sowie zu Geburtsdaten und Namen seiner Kinder gemacht hat, was die Zuordnung zu den Listen erleichtert habe. Er sei bis dahin nicht vorbestraft gewesen, die Taten lägen geraume Zeit zurück, und in Deutschland sei er strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Strafschärfend berücksichtigte der Senat, dass der IS eine besonders gefährliche Organisation mit menschenverachtenden und brutalen Methoden sei und die Mitgliedschaft erheblich gedauert habe. Der Vorsitzende Jochen Bösl wies darauf hin, dass die Strafe bei einem Geständnis deutlich geringer hätte ausfallen können.

Der Senat ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft können binnen einer Woche ab dem 6. Oktober Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.


Anzeigen

Für Pressemitteilungen - Werbung - Veranstaltungen - Künstler - Models