OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig

OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig - (Foto: Archivbild von dts)

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Alle in Anspruch genommenen Preiserhöhungen von Ende 2022 seien unwirksam, so das Gericht, sodass für die Kunden des Energieversorgers weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis gelte.

Die Argumentation von ExtraEnergie, dass die Preise in der Energiekrise so stark gestiegen seien, dass es für den Anbieter nicht zumutbar war, an den vereinbarten Preisen festzuhalten, folgte das Gericht nicht. Es stellte sich stattdessen heraus, dass ExtraEnergie das Risiko durch die Formulierung einer Preisgarantie gerade im Kauf genommen habe.

ExtraEnergie hat unter Marken wie ExtraGas, PrioEnergie oder HitEnergie Strom und Gas angeboten - und im Sommer 2022 angekündigt, die Preise für Kunden wesentlich zu erhöhen, auch wenn diese eine Preisgarantie vereinbart hatten.

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale hatte sich mehr als 4.200 Kunden angeschlossen. Sie können nun auf Rückzahlungen hoffen. Noch steht allerdings nicht fest, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Dann müssten die betroffenen Verbraucher noch länger warten. Wer sich jedoch bis Juli 2026 im Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.

Kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern, sagte Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dem „Spiegel“. Das Urteil zeigt, dass Sammelklagen dafür sorgen, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankomme. Nun sei eine großzügige Erstattung für die Kunden angezeigt.


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