OLG Düsseldorf verpflichtet Kommune zu neuer Ausschreibung für Schul-Tablets

OLG Düsseldorf verpflichtet Kommune zu neuer Ausschreibung für Schul-Tablets - (Foto: Justicia (Archiv))
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Kommune zu einer Neuausschreibung von Tablets für Schulen verpflichtet. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, gab es damit einem Antrag des Herstellers Samsung statt, der sich gegen die Beschaffung von Apple-Tablets gewandt hatte. Die betroffene Kommune hatte 2025 im offenen Verfahren 665 Tablets der Marke Apple sowie Schutzhüllen für verschiedene Schulen ausgeschrieben. Sie begründete die produktspezifische Vorgabe damit, dass Schüler und Lehrkräfte bereits mit Tablets dieses Herstellers ausgestattet seien.
Zudem verwies sie auf die zentrale Steuerungsplattform für die Tablets, das sogenannte Mobile Device Management. Ein Wechsel dieser Plattform würde nach ihrer Darstellung erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten verursachen. Die Vergabekammer hatte den Nachprüfungsantrag von Samsung zunächst zurückgewiesen; dagegen legte der Hersteller Beschwerde ein. Der Vergabesenat hob die Entscheidung nun auf. Produktspezifische Ausschreibungen seien nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und stets restriktiv zu handhaben, erklärte das Gericht. Die Kommune habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass Tablets anderer Hersteller nicht in die vorhandene IT-Umgebung integriert werden könnten. Insbesondere hätten konkrete Angaben zum Umstellungsaufwand und plausible Berechnungen gefehlt, hieß es. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Anzeigen

Für Pressemitteilungen - Werbung - Veranstaltungen - Künstler - Models