Die Verordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift gelten ab sofort. Mit der neuen Regelung können die Hochschulen für ihre Objekte vom Land die Bauherreneigenschaft und die Eigentümerverantwortung übernehmen und etwa Sanierungen, Neubauten oder Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenverantwortung planen und ausführen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bleibt weiterhin ein Partner für Planung und Umsetzung.
Geeignete Projekte können die Hochschulen nun auch selbst oder mit Unterstützung Dritter umsetzen und je nach Vorhaben flexibel zwischen unterschiedlichen Umsetzungsmodellen wählen. Die Verordnung schafft Verfahrenssicherheit und unterstützt die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Infrastruktur. Wissenschaftsministerin Ina Brandes sagte: "Hochschulbau dauert in Nordrhein-Westfalen nach dem herkömmlichen Verfahren oft sehr lange. Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung brauchten viele Projekte 12 bis 15 Jahre. Ich komme selbst aus der Planungs- und Bauwirtschaft und weiß, dass das auch schneller geht. Deshalb haben wir jetzt neben der Neuen Masterplanung auch klare Regeln für alle Hochschulen entwickelt, die selbst entscheiden können, ob sie Bauvorhaben allein, mit dem BLB NRW oder einem externen Partner umsetzen wollen. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Hochschulbau brauchen wir diese zusätzlichen Möglichkeiten und geben den Hochschulen mehr Freiheit und Verantwortung für ihre Entwicklung." Parallel hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits begonnen, die Neue Masterplanung im Hochschulbau einzuführen.
Sieben Hochschulen arbeiten mit dem neuen Planungsverfahren, das sie unter anderem frei entscheiden lässt, ob sie selbst, mit einem Dritten oder mit dem BLB NRW planen und bauen wollen. Kern ist eine enge Zusammenarbeit des Wissenschaftsministeriums, des Ministeriums der Finanzen, des BLB NRW und der jeweiligen Hochschule von Beginn an, um Bauprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen.
Nach dem Trichterprinzip konzentriert sich die Planung auf Maßnahmen, die tatsächlich dringend umgesetzt werden müssen und können.