Dieses Vorgehen werde im Kreis der Landtagspräsidenten sehr interessiert beobachtet. "Wir müssen davon ausgehen, dass die Regelung im Bundestag höchstrichterlich überprüft wird. Sollten die Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass alles rechtens ist, würde ich dafür werben, sie analog für den NRW-Landtag einzuführen", so der CDU-Politiker weiter.
Er verwahrte sich gegen die Interpretation, es handele sich um eine Lex AfD. "Keinesfalls. Fakt ist: 75 Prozent aller Ordnungsmaßnahmen betreffen bei uns die AfD, die übrigen 25 Prozent verteilen sich auf die übrigen Abgeordneten", sagte Kuper. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei den Ordnungsrufen ein zweistufiges System: Bei Verletzung der parlamentarischen Ordnung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden, im Wiederholungsfall erhöht es sich auf 2.000 Euro.