Münchner Gericht erhöht Haftstrafe nach Beleidigungen im Gerichtssaal

Münchner Gericht erhöht Haftstrafe nach Beleidigungen im Gerichtssaal
Das Landgericht München I hat einen 32-jährigen Angeklagten wegen vier Fällen von Beleidigung und Bedrohung zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt. Die 3. Große Strafkammer erhöhte eine im Vorjahr verhängte siebenjährige Haftstrafe für Bandenbetrug auf sieben Jahre und neun Monate, wie das Oberlandesgericht München mitteilte. Der Angeklagte hatte während seiner Hauptverhandlung im Jahr 2024 einen Zeugen bedroht und den Staatsanwalt mit den Worten 'Du Hund' beleidigt. Zudem kündigte er an, den Staatsanwalt 'umzubringen', sobald er wieder frei sei.
Obwohl er geständig war, störte er die Verhandlung mehrfach durch Zwischenrufe. Das Gericht begründete die Strafverschärfung mit der Vielzahl an Vorstrafen und der Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber dem Rechtssystem. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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