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München muss Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen

München muss Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen - (Foto: Symbolbild von dts)

Die Landeshauptstadt München muss die kürzlich entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem Beschluss vom 23. Februar entschieden, wie das Gericht mitteilte. Damit muss die Stadt einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen, der auf Eilanträge zweier Anwohner zurückging. Die Stadt hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Oktober 2025 zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten eingeführt, sie aber Anfang Januar wieder aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine hinreichend verlässliche Prognose, dass die Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden. Gegen diese Entscheidung legte die Landeshauptstadt Beschwerde ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Der BayVGH lehnte diesen Antrag nun ab. Die Bedenken des Verwaltungsgerichts zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, und durch das Wiederaufstellen der Schilder würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten. Die Stadt habe die mögliche 'Verschwendung von Steuergeldern' selbst verursacht, indem sie vor Abschluss eines geplanten Änderungsverfahrens am Luftreinhalteplan gehandelt habe. Über die Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden.


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