Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen Mordes beim kurdischen Neujahrsfest 2025 in Parsberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit. Der Angeklagte hatte am 23. März 2025 bei einer Feier einen Mann mit einem Messerstich getötet.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet.
Der Angeklagte machte das Opfer demnach für den gewaltsamen Tod von dessen damals 15-jähriger Ehefrau, der Schwester des Angeklagten, im Jahr 2005 in Syrien verantwortlich und wollte hierfür Rache nehmen. Der Täter war am 12. Februar 2026 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 6. August 2026 - 6 StR 320/26).
Mordurteil nach kurdischem Neujahrsfest in Parsberg rechtskräftig
über dts Nachrichtenagentur
17. August 2026 - 09:35 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland