Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es dazu, dass im Rahmen der Umsetzung weiterer Änderungen im sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Informationspflicht bei Beitragserhöhungen wieder eingeführt werden soll. Die Streichung der Informationspflicht war Teil des jüngst in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben von Einsparpotenzialen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Verbraucherschützer hatten scharfe Kritik an der Abschaffung der Informationspflicht geübt.