Landgericht München I ordnet Unterbringung nach Angriff in Unterföhring an

Landgericht München I ordnet Unterbringung nach Angriff in Unterföhring an - (Foto: Landgericht München I (Archiv))
München - Die 32. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 17. September unter dem Vorsitz von Gabriele Frank die Unterbringung des 33 Jahre alten Thomas W. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das teilte das Oberlandesgericht München mit.

In dem Sicherungsverfahren ging es um den Verdacht des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und weiterer Taten. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Beschuldigte im November 2025 in Unterföhring mit einem Messer in der einen und einer Weinflasche in der anderen Hand bedrohlich auf zwei Polizeibeamte zugegangen. Die Beamten waren wegen eines randalierenden Mannes gerufen worden.

Nachdem der Beschuldigte die Aufforderung, das Messer abzulegen, nicht befolgt hatte, feuerte ein Polizeibeamter einen Warnschuss in die Luft. Daraufhin schleuderte der Beschuldigte das Messer auf den Beamten und rief mehrfach "fick dich" in Richtung der Polizeibeamten.

Der Beamte konnte dem Messer ausweichen. Auf die Aufforderung, die Weinflasche abzulegen, und einen weiteren Warnschuss reagierte der Beschuldigte nur mit dem Hinweis, die Polizisten würden ohnehin nur mit Platzpatronen schießen.

Anschließend beschleunigte er seinen Schritt und fragte die Beamten, ob sie Angst hätten. Ein Polizeibeamter versuchte zunächst, den Beschuldigten mit einem gezielten Schuss in den Oberschenkel bewegungsunfähig zu machen. Als dies nicht gelang, sprühte er mit einem Reizstoffsprühgerät in das Gesicht des Mannes.

Danach brachten die Beamten ihn dazu, die Flasche fallen zu lassen, und brachten ihn zu Boden. Dabei leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand und trat unter anderem um sich.

Im gefesselten Zustand beleidigte er die Beamten weiter und drohte ihnen, er werde sie umbringen. Später kündigte er auch der behandelnden Ärztin erhebliche Gewalt an. Der Beschuldigte stand bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und THC. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie.

Wegen dieser Erkrankung konnte er das Unrecht seiner Taten nicht einsehen und war nicht schuldfähig; bestraft werden konnte er deshalb nicht. Das Gericht ordnete jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der Mann ist unter anderem wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe vorbestraft, gegen ihn ist zudem ein weiteres Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte anhängig. Nach Auffassung der Kammer ist mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sich ähnliche Fälle wiederholen. Die fürsorgliche Betreuung durch seine Mutter reiche nicht aus, hieß es.

Sie habe sogar die Küchenmesser aus seiner Reichweite entfernt, könne ihn aber nicht rund um die Uhr bewachen; das könne auch nicht von ihr erwartet werden. Für eine Wiederholungsgefahr sprach aus Sicht des Gerichts auch die fehlende Mitarbeit des Beschuldigten auf der psychiatrischen Station, auf der er seit Dezember 2025 einstweilig untergebracht ist.

Dort sei er durch aggressive Ausfälle aufgefallen, zeige keine Krankheitseinsicht und nehme seine Medikamente nur ein, damit sie ihm nicht zwangsweise verabreicht werden. Das Gericht hält deshalb eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung derzeit nicht für möglich und ordnete die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft München I steht die Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche eingelegt werden müsste.


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