Das Landgericht Köln hat einer Familie nach einem verweigerten Check-in in einem Hotel in Ägypten eine Reisepreisminderung von 60 Prozent und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Familie hatte über einen Online-Reisevermittler für sich und ihren zweijährigen Sohn 13 Nächte in einem Fünf-Sterne-Luxushotel in Hurghada gebucht; vorgesehen war eine Juniorsuite mit Meerblick, der Reisepreis lag bei mehr als 10.000 Euro.
Bei der Ankunft verweigerten die Mitarbeiter des gebuchten Hotels den Check-in.
Der Reiseleiter organisierte eine Ersatzunterkunft in einem anderen Fünf-Sterne-Haus etwa vier Kilometer entfernt. Dort fehlten nach Angaben des Gerichts mehrere zugesicherte Leistungen, darunter der Zugang zu einer Club-Lounge, ein hauseigenes Tauchriff und eine Kinderbetreuung. Das Ersatzzimmer hatte keinen Meerblick. Die Familie verlangte daraufhin ein Zimmer-Upgrade und bezahlte dafür mehr als 11.000 Euro.
Das Gericht bejahte Reisemängel, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen. Der Kläger habe nachvollziehbar geschildert, dass das Tauchriff und die Kinderfreundlichkeit wesentliche Gründe für die Buchung gewesen seien. Die Abweisung beim Check-in habe die Urlaubsfreude nachhaltig getrübt. Deshalb sei eine Gesamtreisepreisminderung von 60 Prozent angemessen. Zudem stehe dem Paar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Die Klage war auf mehr als 19.000 Euro gerichtet, zugesprochen wurden mehr als 7.200 Euro.
Die Kosten für das selbst veranlasste Zimmer-Upgrade muss die Beklagte jedoch nicht erstatten. Der Kläger hätte zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen müssen. Außerdem seien die Kosten unverhältnismäßig gewesen, da sie über dem gesamten Reisepreis lagen. Das Urteil vom 5. Juni ist nicht rechtskräftig.
Landgericht Köln spricht Familie nach verweigertem Check-in 60 Prozent Reisepreisminderung zu
über dts Nachrichtenagentur
28. August 2026 - 10:40 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland