Die noch unveröffentlichte Studie, über die die Zeitung berichtet, kommt zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass die AfD einen Mehrheitsabsolutismus propagiere. Der Mehrheitswille werde "als unbegrenzt dargestellt, verfassungsrechtliche Schranken in Form von unabhängigen, repräsentativen Institutionen und die Grundrechte werden relativiert", heißt es in der KAS-Studie. Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bedeute aber "gerade nicht die uneingeschränkte Herrschaft der Mehrheit, sondern sie verbindet Mehrheitsentscheidungen mit Menschenwürde und Minderheitenschutz, Grundrechten und rechtsstaatlichen Grenzen", sagte Kramp-Karrenbauer. Sie war von 2018 bis 2021 CDU-Bundesvorsitzende und damit Nachfolgerin Angela Merkels in diesem Amt.
Die Studie sieht bei der AfD auch einen Verstoß gegen den Staatsbürgerbegriff des Grundgesetzes: "In den Verlautbarungen der AfD kommt ein ethnisches, abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck", heißt es in der Analyse. Das schließe bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter Teilhabe aus und verstoße damit gegen die Verfassung.
Ein Problem sei außerdem die "Delegitimierung von Gewaltenteilung, Institutionen und Medien" durch die AfD. Von der Partei werde das Bundesverfassungsgericht als politisch voreingenommen dargestellt, staatliche Institutionen oder Parteien würden als Teil eines "Kartells" klassifiziert und vor allem öffentlich-rechtliche Medien als "Systemmedien" bezeichnet, heißt es in der Studie weiter. Kritik sei demokratisch legitim. Werde jedoch die Legitimität der Institution selbst bestritten, könne eine solche systematische Delegitimierung unabhängiger Institutionen auch die Gewaltenteilung infrage stellen. Auch mit der Religionsfreiheit sei es bei der AfD nicht weit her, heißt es in der Analyse.
Für die Adenauer-Stiftung ist das Ergebnis deshalb klar: "Die AfD wendet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und verhält sich verfassungsfeindlich", heißt es in der Studie, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gingen über bloße Kritik an den Verfassungsgrundsätzen hinaus, sie seien "mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Verfassungsgrundsätze verbunden".