Kabinett in Düsseldorf beschließt Entwurf für Windenergieflächengesetz

Kabinett in Düsseldorf beschließt Entwurf für Windenergieflächengesetz - (Foto: Windräder (Archiv))
Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf eines Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie teilt am Mittwoch mit, dass das Kabinett damit die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankern und die Voraussetzungen für einen verlässlichen weiteren Ausbau der Windenergie schaffen will.

Nordrhein-Westfalen sei beim Ausbau der Windenergie bundesweit führend und habe als erstes Bundesland seine Flächenziele für 2032 vollständig erfüllt. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne) sagte, Nordrhein-Westfalen zeige, dass ambitionierter Windenergieausbau funktioniere. Das Land sei bundesweit Spitzenreiter bei Genehmigungen und Zubau und habe die Flächenziele für 2032 sechs Jahre früher als nötig erreicht.

Mit dem neuen Gesetz sollten die ausgewiesenen Flächen langfristig abgesichert, den Regionen mehr Flexibilität gegeben und Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau geschaffen werden. Zugleich warnte sie, der Bund schaffe aktuell mit der EEG-Novelle und dem Netzanschlusspaket neue Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Erneuerbaren erschweren könnten.

Nötig seien Anpassungen, die einen wirtschaftlichen und kontinuierlichen Ausbau unterstützen, statt zusätzlicher Hürden. Im Jahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen nach Ministeriumsangaben 975 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,1 GW genehmigt und 271 Anlagen mit 1,4 GW zugebaut, ein neuer Rekordwert. Das Land belegt seit zwei Jahren den ersten Platz bei den erteilten Genehmigungen und steht auch beim Zubau an der Spitze.

Alle sechs Planungsregionen haben ihre Teilflächenziele für 2032 erreicht; Vorhaben außerhalb der ausgewiesenen Windenergiebereiche sind dort nicht mehr privilegiert zulässig. Das neue Landesgesetz soll die Flächenziele erstmals vollständig im Landesrecht verankern, einschließlich des Zwischenziels für 2027. Es berücksichtigt, dass ausgewiesene Flächen nachträglich entfallen können, etwa durch erfolgreiche Klagen gegen Regionalpläne. Planungsregionen sollen sich deshalb künftig durch eine rein rechnerische Übertragung von Windenergiebereichen gegenseitig unterstützen können; zusätzliche, von Kommunen ausgewiesene Flächen können angerechnet werden.

Hintergrund ist, dass der Bund die Länder mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 und 31. Dezember 2032 bestimmte Flächenanteile auszuweisen. Nordrhein-Westfalen hat dies über die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans auf Ebene der Regionalplanung umgesetzt.

Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten.


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