Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Menschen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Mietleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu. 72 Prozent dieser Leistungen zählen im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro).
Seit 2015 stieg der durchschnittliche Steuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Die Ursache für den plötzlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Darüber hinaus steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Mieterhöhungen, da diese vollständig steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert.
Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig. Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des ausländischen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Mietzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach müssten rund 42 Prozent oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen rentenbeziehenden Einkommensteuerzahlen betragen.
Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte bzw. 442.000 Personen. Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden, so die Statistiker.