Hauptverhandlung gegen mutmaßliche Rädelsführer der Vereinigung "Königreich Deutschland" beginnt in Düsseldorf

Hauptverhandlung gegen mutmaßliche Rädelsführer der Vereinigung "Königreich Deutschland" beginnt in Düsseldorf - (Foto: Justicia (Archiv))
Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der Vereinigung "Königreich Deutschland" wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie verschiedener Steuer-, Wirtschafts- und Urkundendelikte zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Gericht teilte mit, dass die Hauptverhandlung am Freitag, 6. November, um 9:30 Uhr in Saal 1 des Prozessgebäudes am Kapellweg 36 in Düsseldorf beginnen soll.

Unter Leitung des Vorsitzenden Richters Jan van Lessen dient sie der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Angeklagt sind die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. Sie sollen der im September 2012 gegründeten Vereinigung angehört haben.

Peter F., Benjamin M. und Martin S. sollen das "KRD" mit dem Ziel gegründet haben, das "System" der Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen und pseudostaatliche Strukturen zu errichten. Dazu sollen ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg, ein "Meldeamt" mit fiktiven Ausweisdokumenten und eine eigene Währung gehört haben. Allein zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund 10 Millionen Euro durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte, Spenden, Geschenke und kostenpflichtige Seminare eingenommen haben.

Diese Umsätze seien nicht bei den Finanzbehörden erklärt und auch für Mitarbeiter keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. Dadurch seien mehr als 2 Millionen Euro hinterzogen worden.

Zudem soll das KRD andere Unternehmen mit dem Versprechen angeworben haben, im "Rechtskreis" des KRD steuer- und abgabenfrei wirtschaften zu können. Peter F. soll als "Oberster Souverän" die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen der Vereinigung gehabt und die ideologische Ausrichtung bestimmt haben. Benjamin M. und Martin S. sollen als seine Stellvertreter der obersten Leitungsebene angehört haben; Martin S. sei insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich gewesen.

Benjamin M. soll 2018 seine Zuständigkeit für die Finanzen und das "Meldeamt" an Mathias B. übergeben haben, der seit 2016 Führungsaufgaben für die Vereinigung übernommen habe. Da eine von der Vereinigung betriebene Filiale der Gemeinwohlkasse in Menden ansässig war, sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf seine örtliche Zuständigkeit als gegeben an.

Die Angeklagten befinden sich seit Mai 2025 in Haft. Die Hauptverhandlung soll an weiteren Terminen fortgesetzt werden, zunächst am 12. November und 13. November, danach bis zum 3. September 2027 an zahlreichen Donnerstagen und Freitagen jeweils um 9:30 Uhr. Medienvertreter und Journalisten müssen sich bis zum 19. Oktober anmelden.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Nach der sitzungspolizeilichen Anordnung des Senatsvorsitzenden sind die Gesichter der Angeklagten sowie der eingesetzten Justizvollzugs-, Justizwacht- und Polizeibeamten vor einer Veröffentlichung zu anonymisieren.


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