Hamburg will Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen ausweiten

Hamburg will Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen ausweiten - (Foto: Elbphilharmonie (Archiv))
Hamburg - Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in Hamburg wollen die geplante Tariftreueregelung bei öffentlichen Aufträgen ausweiten. Dazu legten die Fraktionen einen Änderungsantrag zum Entwurf des fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vor, teilten die Fraktionen am Montag Vorgesehen ist unter anderem, die Wertgrenzen für Bauleistungen und Konzessionen von 500.000 auf 250.000 Euro zu senken.

Damit soll die Tariftreueregelung auf einen größeren Teil der öffentlichen Aufträge ausgeweitet werden. Unternehmen sollen bei entsprechenden Aufträgen unter anderem verpflichtet werden, ihren Beschäftigten ein vergabespezifisches Entgelt sowie bestimmte Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren. Die Regierungsfraktionen wollen zudem die Regelungen bei Betreiberwechseln im öffentlichen Personennahverkehr verschärfen.

Künftig soll die Übernahme der zuvor eingesetzten Beschäftigten durch den neuen Betreiber grundsätzlich verbindlich vorgegeben werden. Eine Ausnahme soll nur bei zwingenden betrieblichen Gründen möglich sein, die vom Auftraggeber dokumentiert werden müssen. Außerdem sollen öffentliche Auftraggeber anlasslose stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben durchführen können.

Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße sollen sie zur Kontrolle verpflichtet sein. Die Ergebnisse solcher Kontrollen sollen unter bestimmten Voraussetzungen an andere öffentliche Auftraggeber übermittelt werden können. Der Änderungsantrag sieht darüber hinaus vor, dass bei geeigneten Aufträgen weitere soziale Kriterien berücksichtigt werden können.

Genannt werden unter anderem der Einsatz von Menschen mit Schwerbehinderung, Langzeitarbeitslosen und Auszubildenden sowie die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung. Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten sollen davon ausgenommen sein. Zugleich wollen SPD und Grüne die Digitalisierung und Entbürokratisierung des Vergaberechts vorantreiben.

Unter anderem soll die sogenannte Experimentierklausel für innovative Unternehmen zu einer breiter angelegten und verstetigten Innovationsklausel weiterentwickelt werden. Der Senat soll sich zudem auf Bundesebene für die Aufnahme von Verstößen gegen Landesvergabegesetze in das Wettbewerbsregister einsetzen.


Anzeigen

Für Pressemitteilungen - Werbung - Veranstaltungen - Künstler - Models