Hamburg verankert Gedenkstättenbesuche ab Jahrgangsstufe 5 im Curriculum

Hamburg verankert Gedenkstättenbesuche ab Jahrgangsstufe 5 im Curriculum - (Foto: Konzentrationslager (Archiv))
Hamburg - Hamburg hat entschieden, dass alle Schüler ab Jahrgangsstufe 5 mindestens einmal eine Gedenkstätte zur Erinnerung an das NS-Unrecht besuchen. Das teilten die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und die Behörde für Kultur und Medien mit.

Der Besuch wird verbindlich im Curriculum verankert und ist für die Schüler kostenfrei. Ziel ist, das Wissen über die Geschichte der Orte sowie über die nationalsozialistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik zu vertiefen und demokratische Werte, historische Verantwortung und die Auseinandersetzung mit Ausgrenzung und Diskriminierung stärker im schulischen Lernen zu verankern. Für Hamburg werden acht Gedenkstätten und Lernorte empfohlen.

Sieben Gedenkstätten erinnern an das NS-Unrecht und seine Opfer: die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, die Gedenkstätte Bullenhuser Damm, der Geschichtsort Stadthaus, das denk.mal Hannoverscher Bahnhof, die Gedenkstätten Fuhlsbüttel, die Gedenkstätte Poppenbüttel und die Gedenk- und Bildungsstätte Israelitische Töchterschule. Hinzu kommt das Mahnmal St. Nikolai, das an den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen erinnert. Der Besuch soll in eine pädagogische Vor- und Nachbereitung eingebettet werden.

Die Behörden legen ihren Empfehlungen einen weiten Begriff der Gedenkstätte zugrunde: Der historische Ort soll ein würdiges Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur ermöglichen und zugleich die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und der Verantwortung für eine pluralistische und demokratische Gesellschaft fördern. Neben den Hamburger Orten kommen auch weitere geeignete Lern- und Erinnerungsorte in anderen deutschen Städten und im Ausland in Frage.

Die Kosten für Eintritt, Führungen sowie An- und Abreise können die Schulen über ihre Schulbudgets abrechnen, damit der Besuch für die Schüler kostenfrei bleibt. Ksenija Bekeris, Senatorin für Schule, Familie und Berufsbildung, sagte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde bildeten das Fundament des Zusammenlebens, seien aber nicht selbstverständlich. Schulen hätten eine Schlüsselrolle, weil sie die Prinzipien der freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft im Unterricht und im täglichen Miteinander vermittelten.

Gedenkstätten machten sichtbar, wohin Ausgrenzung, Antisemitismus, Rassismus und menschenverachtende Ideologien führen könnten. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, erklärte, mit den Besuchen solle bei Schülern in Hamburg die Neugier auf Fragen zur Geschichte und zur Verantwortung für ein freies und aufgeklärtes Leben geweckt werden.

Die Aufgabe des Erinnerns ende nicht an den Toren der Gedenkstätten, sondern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Oliver von Wrochem, Vorstand der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen, sagte, die Stiftung habe einen historisch-politischen Bildungsauftrag.

Ziel sei, mit der Erinnerung an das NS-Unrecht und seine Opfer ein kritisches Geschichtsbewusstsein zu fördern und eine Basis für demokratisches Handeln zu schaffen. Lehrer werden durch eine Materialsammlung und Qualitätskriterien bei der Auswahl geeigneter Gedenkstätten sowie bei der pädagogischen Vor- und Nachbereitung unterstützt. Das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen bietet regelmäßig Fortbildungen zu Gedenkstätten und Gedenkstättenbesuchen an.

Zentrale Informationen sind auf der Webseite des Landesinstituts zusammengestellt. Der Senat hat 2023 mit dem Gedenkstättenkonzept der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte beschlossen, die Erinnerungskultur in der Stadt weiter zu stärken.


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