Die drei Länder wollen erreichen, dass die Leistungen von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben sichtbarer werden und ihre soziale, wirtschaftliche und rechtliche Stellung verbessert wird. Anlass ist auch das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Frauen in der Landwirtschaft. Frauen übernehmen auf Höfen vielfältige Verantwortung, etwa in Betriebsorganisation, Buchhaltung, neuen Einkommenszweigen, Direktvermarktung oder im sozialen Gefüge ländlicher Räume.
Zugleich sind sie in Betriebsleitungen, bei Hofnachfolgen und in Entscheidungsgremien deutlich unterrepräsentiert. Nach Daten, die der Beschlussvorschlag aufgreift, werden landwirtschaftliche Betriebe im Durchschnitt zu rund 90 Prozent von Männern geleitet. Die Initiative fordert den Bund auf, konkrete Verbesserungen bei der sozialen Absicherung, der eigenständigen Altersvorsorge, dem Mutterschutz für selbstständige Landwirtinnen, den Förderprogrammen sowie bei Hofübernahmen und Existenzgründungen auf den Weg zu bringen.
Zudem dringen die Länder auf ein dauerhaftes Monitoring der Agrarförderung nach Geschlecht. Direktzahlungen, Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und nationale Förderprogramme sollen geschlechterdifferenziert ausgewertet und regelmäßig veröffentlicht werden.
Damit soll mehr Transparenz geschaffen und Förderinstrumente gezielter weiterentwickelt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der besseren Vereinbarkeit von Familie und landwirtschaftlicher Selbstständigkeit. Selbstständige Unternehmerinnen tragen auch während Schwangerschaft, Geburt und Familiengründung Verantwortung für Betrieb, Tiere, Beschäftigte und wirtschaftliche Entscheidungen, verfügen aber bislang nicht über einen vergleichbaren gesetzlichen Mutterschutz.
Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, einen wirksamen Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen in der Landwirtschaft zu schaffen, der Schutzumfang und Schutzdauer vergleichbar absichert. Geeignete Finanzierungsmodelle sollen geprüft und umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Beteiligung von Frauen in Gremien der ländlichen Entwicklung gestärkt werden.
Die Länder setzen sich für eine verbindliche bundesweite Frauenquote in Entscheidungsgremien der ländlichen Entwicklung ein. Über die entsprechenden Schritte soll der Bund zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2027 schriftlich berichten. Auch bei Hofnachfolgen und Betriebsgründungen sollen bestehende Hürden abgebaut werden.
Mit Blick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 sollen die Möglichkeiten zur gezielten Förderung von Frauen konsequent genutzt und Fördervoraussetzungen sowie Antragsverfahren daraufhin überprüft werden, ob sie Frauen unbeabsichtigt benachteiligen. Katharina Fegebank (Grüne), Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, erklärte, Frauen seien auf vielen Höfen das eigentliche Rückgrat. Ihre Arbeit sei oft nahezu unsichtbar.
Eine zukunftsfeste Landwirtschaft brauche die Kompetenz von Frauen, auch in Führungspositionen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sagte, trotz hoher Arbeitsmotivation und großen Einsatzes verfügten bis heute nur wenige Frauen über Betriebseigentum. Deshalb sei es wichtig, ihre wirtschaftliche Absicherung zu unterstützen und ihre Position in den Betrieben rechtlich zu stärken. Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien und Hansestadt Bremen, erklärte, Frauen trügen auf landwirtschaftlichen Betrieben jeden Tag Verantwortung, oft sichtbar, oft im Hintergrund.
Ihre Leistungen und Interessen seien in Strukturen, Förderverfahren und Entscheidungsprozessen noch nicht ausreichend abgebildet.