Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot von zwei Versammlungen während des G20-Gipfels in Hamburg bestätigt. Die Klage auf Feststellung, dass das Verbot rechtswidrig war, wies das Gericht ab. Das teilte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mit.
Mit einer Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2017 hatte die Stadt für Teile Hamburgs vom 7. Juli 2017, 6:00 Uhr, bis 8. Juli 2017, 17:00 Uhr Versammlungen verboten.
Das Gebiet reichte nach Angaben des Gerichts vom Flughafen bis zum Veranstaltungsort und den Hotels der Staatsgäste und umfasste rund 36 Quadratkilometer. Die Klägerin, als Veranstalter war jeweils Attac Deutschland angegeben, hatte für den 7. Juli zwei Versammlungen unter dem Motto „Freihandel Macht Flucht“ angemeldet: eine von 12:00 bis 14:00 Uhr in der Großen Reichenstraße vor dem Afrika-Haus und eine von 12:00 bis 16:00 Uhr am Neuen Jungfernstieg vor der Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, die Allgemeinverfügung sei in Bezug auf die beiden Versammlungen rechtmäßig gewesen. Bei einer Durchführung wären die für den Gipfel erforderlichen Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit durch gezielte oder faktische Blockaden gefährdet worden. Zwar habe sich diese Gefahr nicht allein aus den geplanten Aktionen ergeben; diese seien aber Teil eines außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens gewesen, bei dem mit mehreren Tausend gewaltbereiten Personen zu rechnen war. Das Verbot sei verhältnismäßig gewesen, um Gipfelteilnehmer, Versammlungsteilnehmer, Einsatzkräfte, unbeteiligte Dritte und die Durchführung des Gipfels zu schützen.
Das Verwaltungsgericht hatte der Klage zunächst stattgegeben und die Allgemeinverfügung für rechtswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht änderte diese Entscheidung nun. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Gericht bestätigt Verbot von zwei Versammlungen während G20-Gipfel
über dts Nachrichtenagentur
20. August 2026 - 13:50 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland