Einsatzdichte und Belastung hätten "nicht zuletzt durch personalintensive Migrationslagen und dauerhafte Grenzkontrollen historische Höchststände erreicht", so Roßkopf. Dobrindt verweigere den Beschäftigten jedoch "die ihnen rechtlich zustehende finanzielle Sicherheit".
So sei die vom Bundesverfassungsgericht vor Jahren geforderte Reform des Bundesalimentationsgesetzes im September erneut nicht rechtzeitig vorgelegt worden. "Das hat mit gelebter Wertschätzung nichts mehr zu tun." Es gehe nicht um Boni oder Gefälligkeiten, sondern um eine verfassungsrechtliche Pflicht des Dienstherrn. Dobrindt riskiere "sehenden Auges einen personellen Aderlass, den die innere Sicherheit dieses Landes nicht verkraften kann". Dobrindt müsse nun "unverzüglich" einen überarbeiteten, verfassungskonformen Entwurf für das Bundesalimentationsgesetz vorlegen.