Die fünf Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Zugleich wurden sieben Objekte in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Den vier Männern und einer Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, in mehreren Fällen ältere Menschen betrogen zu haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um eine Gruppierung, die im Wesentlichen aus Angehörigen einer Familie besteht und arbeitsteilig vorging. Die Beschuldigten sollen über Werbeprospekte in Tageszeitungen und Briefkästen den Ankauf von Goldschmuck, Edelmetallen, Münzen und Antiquitäten beworben haben.
Als Fassade soll ein im Handelsregister eingetragenes Juwelierunternehmen mit mehreren Niederlassungen gedient haben, dessen Geschäftsbetrieb nach bisherigen Ermittlungen maßgeblich dazu diente, Vertrauen zu gewinnen. Interessenten, die sich auf die Werbung meldeten, sollen an ihren Wohnanschriften aufgesucht worden sein.
Betroffen waren überwiegend hochbetagte, alleinstehende oder in finanzieller Bedrängnis befindliche Menschen. Bei den Besuchen sollen sich die Beschuldigten Schmuckstücke, Sammlermünzen und Antiquitäten gegen Zahlungszusagen aushändigen haben lassen, die sie nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis von vornherein nicht einhalten wollten. Auf Nachfragen sollen sie die Geschädigten über Wochen vertröstet und in mehreren Fällen unter wechselnden Vorwänden und teilweise als falsche Polizeibeamte weitere Zahlungen erlangt haben.
Der Schaden beläuft sich nach vorläufiger Berechnung auf über 735.000 Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main fünf Haftbefehle sowie Durchsuchungs- und Vermögensarrestbeschlüsse. Diese wurden am 30. September unter Beteiligung von Sondereinheiten der Polizei vollstreckt.
Auf Grundlage der Arrestbeschlüsse konnten unter anderem 123.000 Euro Bargeld und mehrere Goldbarren sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern an.
Es wird davon ausgegangen, dass es weitere Geschädigte gibt, weshalb Betroffene gebeten werden, sich bei der Polizei zu melden.