Erlaubt „Anlieger frei" die Durchfahrt für alle? Die ARAG Experten erklären typische Rechtsirrtümer im Verkehr und zeigen, was tatsächlich erlaubt ist und worauf es ankommt.
Das Zusatzschild „Anlieger frei" wird häufig missverstanden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nur Personen die Durchfahrt erlaubt, die ein Anliegen an der betreffenden Straße haben. Welche Personen zu dieser Gruppe gehören, haben die Richter des Bundesgerichtshofs bereits in den 60er Jahren definiert: Dazu zählen Anwohner, aber auch Besucher, Kunden oder Lieferanten, die mit den Bewohnern in Bezug treten wollen (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 191/65). Wer die Strecke lediglich als Abkürzung nutzen möchte, darf die Straße dagegen nicht befahren, sagte die ARAG.