Man könne sich nicht gleichzeitig darüber beschweren, dass in der ersten Energiekrise die Atomkraftwerke abgeschaltet worden seien, und nun in einer zweiten Krise per Gesetz dauerhaft private und gewerbliche Flexibilitäten abklemmen, so Schröder. Mit der Regelung werde in private Eigentümerrechte eingegriffen.
Die Wirkleistungsbegrenzung besagt, dass private Solaranlagen künftig maximal 50 Prozent ihres erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen dürfen. Auf diese Weise möchte das Wirtschaftsministerium den Zubau von Wind- und Solaranlagen an das geringere Tempo des Netzausbaus angleichen und das Netz an sonnenreichen Tagen vor Überlastung schützen.
Unternehmen und Verbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energien kritisieren unter anderem, dass die Regelung pauschal gilt, also nicht berücksichtigt, in welcher Region sich die Solaranlage befindet. Sie soll außerdem an Tagen und in Jahreszeiten gelten, in denen wenig Sonne scheint - und für alle anderen Geräte, die in einem Privathaushalt mit der Solaranlage verknüpft sind wie Batteriespeicher, Wallbox oder E-Auto.
"Das macht die Union, nachdem sie den `Heizhammer` von Robert Habeck genau deshalb durch den Senf gezogen hat?", kritisierte Schröder im Podcast. Er sei gespannt, welche Abgeordneten in einer namentlichen Abstimmung bereit seien, die Auseinandersetzung mit Hauseigentümern zu riskieren.