Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor nicht zugelassenen Herbiziden und falschen Werbeversprechen! Im Internet werden derzeit dubiose Unkrautvernichter mit vollmundigen Versprechen beworben. Angeblich wurden die Mittel gemeinsam mit dem Umweltbundesamt oder deutschen Universitäten entwickelt, vom TÜV geprüft oder mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Diese Werbeaussagen sind falsch. Viele der beworbenen Mittel sind in Deutschland nicht einmal zugelassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt davor, die Herbizide zu kaufen und anzuwenden.
Zu schön, um wahr zu sein
„Morgens gesprüht, nachmittags wirksam", „Einmal anwenden, 5 Jahre unkrautfrei" oder „100 % biologisch und sicher für Kinder und Haustiere" – mit solchen Versprechen werden Unkrautvernichter wie „X-Weed-King" im Internet beworben. Ebenfalls beliebt ist der Hinweis „Glyphosat-frei", wobei unterschlagen wird, dass es sich bei den Mitteln um Herbizide handelt, die schädlicher als Glyphosat sind.
Häufig fehlen verlässliche Angaben zu den enthaltenen Wirkstoffen. Bei einem der beworbenen Unkrautvernichter wurde Glufosinat-Ammonium als Wirkstoff identifiziert. Der Stoff ist in der Europäischen Union nicht mehr für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zugelassen, denn er gilt als fortpflanzungsschädigend. Im sogenannten „Bio-Enzym Wurzel-Zerstörer", als „Familien-Angebot" verkauft, steckt der Wirkstoff S-Metolachlor. Ein anderes Mittel enthält Hexazinon. Beide Wirkstoffe sind für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union nicht erlaubt. S-Metolachlor steht im Verdacht, gentoxisch und krebserregend zu sein, die Abbauprodukte des Stoffs belasten das Grundwasser.
„Wo ‚Bio' und ‚Familie' draufsteht, können verbotene Wirkstoffe drinstecken. Wenn nicht klar ist, was ein Unkrautvernichter tatsächlich enthält, sollte man die Finger davonlassen", sagt Susanne Langsdorf von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mittel ohne gültige Zulassung dürfen in Deutschland weder vertrieben noch angewendet werden."
Mit Universitäten und Siegeln Vertrauen schaffen
Zusätzlich versuchen die Anbieter, ihren Produkten mit vermeintlichen Kooperationen und bekannten Namen einen seriösen Anstrich zu geben. Bei einem der Unkrautvernichter wird der Eindruck erweckt, die Universität Hohenheim sei an dessen Entwicklung beteiligt gewesen. Die Universität widersprach und stellte klar, dass ihr Name und Logo ohne Zustimmung für die Werbung verwendet wurden. Auch das Umweltbundesamt (UBA) wird für die Werbung vereinnahmt. Tatsächlich war die Behörde an der Entwicklung keines der beworbenen Unkrautvernichter beteiligt.
Ebenso falsch ist die Werbung mit TÜV-Siegeln und dem Umweltzeichen Blauer Engel. Pflanzenschutzmittel und damit auch Herbizide werden grundsätzlich nicht mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Der TÜV Rheinland wiederum erklärt, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln nicht zum Dienstleistungsportfolio des Unternehmens gehöre.
Besser ohne chemische Unkrautvernichter
„Verzichten Sie auf chemische Unkrautvernichter, denn harmlose Mittel gibt es nicht", rät Langsdorf. „Die Produkte schaden Gesundheit und Natur, landen im Boden und im Wasser." Auch Mittel „mit Wirkstoffen aus der Natur" seien kein Freifahrtschein, denn diese könnten ebenfalls schädlich sein. „Nützlingsfreundlich" wiederum beziehe sich meist auf einzelne Arten. „Häufig reichen mechanische Methoden wie Jäten oder Ausstechen aus, um unliebsames Unkraut wieder loszuwerden", so Umweltexpertin Langsdorf.
Wer dennoch ein Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, sollte dieses im stationären Fachhandel kaufen und unbedingt auf die Zulassung achten. Ob ein Produkt in Deutschland zugelassen ist und für welche Anwendungen es verwendet werden darf, lässt sich in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überprüfen. Auf befestigten oder versiegelten Flächen wie Terrassen, Hofflächen und Einfahrten dürfen Herbizide nicht angewendet werden, um Gewässer und Grundwasser zu schützen. „Die unsachgemäße und unerlaubte Anwendung der Unkrautvernichter ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu 50.000 Euro Strafe", warnt Langsdorf.
Verdächtige Angebote melden
Wer im Internet auf Werbung oder Angebote für mutmaßlich nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel stößt, kann diese über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen melden. Auch die zuständigen Behörden sollten über verdächtige Biozide informiert werden. Verantwortlich sind die Pflanzenschutzdienste der jeweiligen Bundesländer. Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale Hamburg wird gefördert aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.