Alle drei haben die geforderten Geldstrafen beglichen. Am Morgen stellten die Bundespolizisten einen 59-Jährigen fest, der nach Faro/Portugal fliegen wollte. Eine fahndungsmäßige Überprüfung im Bereich der Sicherheitskontrolle ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde.
Diese hatte im Dezember des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erlassen. Der Mann war im April 2025 rechtskräftig verurteilt worden und flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 210 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Kreis Unna lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen abwenden. Ein paar Stunden später wurde ein 25 Jahre alter Bulgare festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen ihn lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor.
Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im August 2025 Verurteilten erlassen. Auch er war flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 840 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen. Am frühen Nachmittag kontrollierten die Bundespolizeibeamten eine 40-Jährige, die ebenfalls nach Istanbul/Türkei fliegen wollte. Die Ausreisekontrolle ergab, dass auch gegen die Serbin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag.
Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im August 2025 Verurteilte erlassen. Auch sie war flüchtig.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 560 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die im Ruhrgebiet lebende Frau ihren Weg fortsetzen und die Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen abwenden.