Das teilte die Stadt am Montag mit. Für das laufende Jahr erwartet Dortmund demnach inzwischen ein Defizit von rund 206 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2025/2026 war für 2026 noch ein Fehlbetrag von rund 55 Millionen Euro vorgesehen.
Vor allem die Gewerbesteuereinnahmen bleiben demnach hinter den Erwartungen zurück. Gleichzeitig steigen unter anderem die Personalaufwendungen. Nach der aktuellen Prognose wird die gesetzliche Grenze für den maximal zulässigen Fehlbetrag um rund 4,4 Millionen Euro überschritten.
Die Grenze liegt bei fünf Prozent der allgemeinen Rücklage. Bei einer Überschreitung wäre die Stadt gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Die Haushaltssperre soll dies verhindern und den Rückgriff auf die Rücklagen begrenzen. Die Sperre gilt für die städtischen Fachbereiche sowie kommunale Eigenbetriebe, Einrichtungen und Sondervermögen. In einem ersten Schritt sollen bereits absehbare finanzielle Verbesserungen gesichert werden.
Dazu zählen unter anderem geringere Zinsaufwendungen, verschobene Projekte, nicht vollständig ausgeschöpfte Budgets und günstigere Vertragsabschlüsse. Nach Angaben der Stadt summieren sich diese Verbesserungen auf rund 56 Millionen Euro. In einer zweiten Stufe gelten grundsätzlich die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung.
Gesetzlich oder vertraglich verpflichtende sowie zwingend notwendige und nicht aufschiebbare Ausgaben bleiben demnach möglich. Vollständig durch Fördermittel refinanzierte Ausgaben und personalwirtschaftliche Maßnahmen sind von der Sperre ausgenommen.
Bereits laufende oder begonnene Bauprojekte können ebenfalls fortgeführt werden.