Laut Entwurf soll die Bundeswehr Leistungen im Weltraum von privaten Weltraumakteuren anfordern können, "sofern dies für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Abwendung einer Gefahr, durch die von außen der Bestand des Bundes […] bedroht wird, erforderlich ist". Der Zugriff sei jedoch auf das "unerlässliche Maß zu beschränken". Private Unternehmen haben in diesem Fall Anspruch auf eine "marktangemessene Entschädigung, zumindest aber eine kostendeckende Entschädigung zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge", heißt es im Entwurf weiter. Darunter können Satellitendaten oder Aufklärungsbilder fallen.
Der Referentenentwurf orientiert sich an den Eckpunkten für das Weltraumgesetz, die die Ampelregierung im September 2024 veröffentlicht hat. Ursprünglich war darin auch ein vergleichbarer Zugriffsanspruch für Bevölkerungsschutz- und andere Sicherheitsbehörden vorgesehen. Im vorliegenden Entwurf ist dieser Kreis auf die Bundeswehrverwaltung beschränkt.
Eine einzelne zuständige Behörde soll laut Entwurf die Aufsicht über Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen führen, indem sie zum Beispiel "die Steuerung eines Weltraumgegenstands vorübergehend übernehmen" oder "den Betrieb einer Starteinrichtung oder die Durchführung einer Weltraumaktivität untersagen" kann. Als Gegenstände im Weltraum kommen beispielsweise Satelliten infrage.
Offen bleibt jedoch, welche Behörde künftig für Genehmigung, Überwachung und Durchsetzung der nicht-staatlichen Aktivitäten zuständig sein soll.
Das Weltraumgesetz soll erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für private Raumfahrtaktivitäten in Deutschland schaffen. Staatliche Weltraumaktivitäten fallen nicht unter die Regelung. Das Gesetz befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und soll nach aktuellem Plan noch im Oktober vom Kabinett beschlossen werden.